Parken in Aigen-Schlägl

Parkplätze in Aigen-Schlägl


Parkzeiten in Kurzparkzonen beachten!

Seit September überwacht die Firma Securop den ruhenden Verkehr am Marktplatz.  

Ihr Fahrzeug darf auf den gekennzeichneten Flächen für eine Dauer von maximal 90 Minuten abgestellt werden.

Besonders wichtig ist dabei die von außen gut sichtbare Anbringung einer entsprechend eingestellten Parkuhr hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeuges.  

(Digitale Parkuhren sind laut Straßenverkehrsordnung nicht gültig)

Neben der Parkuhr und Parkzeit wird unter anderem auch das nicht erlaubte Halten bzw. Parken am Gehsteig, in zweiter Spur und im Kreuzungsbereich kontrolliert. Ab 25. September werden Verstöße gegen die Verkehrsordnung von den Überwachungsorgangen mittels Strafzettel geahndet. 


Kurzparkzone

Montag - Freitag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

Samstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr