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Eheschließung
Bitte mitbringen:
Amtlichen Lichtbildausweis
Geburtenbuchabschrift,
Staatsbürgerschaftsnachweis,
Heiratsurkunden von Vorehen,
Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
(weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Zuständig
Evelyn Reichinger