Veranstaltungsgenehmigung

Öffentliche Veranstaltungen sind laut Veranstaltungssicherheitsgesetz bei der Gemeinde zu melden. 

Die Veranstaltungsmeldung für Veranstaltungen bis 300 Personen ist bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung zu machen. Über 300 Personen ist eine Veranstaltungsanzeige bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu machen.


Ebenso sind Brauchtumsfeuer spätestens zwei Werktage vor Abbrennen des Feuers am Gemeindeamt zu melden.



Zuständig