ICH HABE EINEN HUND – WAS IST ZU TUN?
Anmeldepflicht für Hunde
Die Verantwortung der ordnungsgemäßen Anmeldung bei der Gemeinde liegt immer bei der Hundehalterin oder beim Hundehalter. Auch tragen diese zu jeder Zeit und überall für das Verhalten Ihres Hundes die Verantwortung und sind auch haftbar.
Mindestalter 16+ Jahre
1. Anmeldung und Eintragung im Hunderegister
Ist der Hund älter als zwölf Wochen, ist er binnen fünf Werktagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde mit entsprechenden Unterlagen zu melden:
1. Name, Geburtsdatum und Hauptwohnsitz der Hundehalterin oder des Hundehalters
2. Rasse, Farbe, Geschlecht, Wurfdatum des Hundes
(Mischling ist keine Rasse, hierzu wird ein Nachweis benötigt um welche Rassen es sich handelt, mittels Bluttest/Gentest oder Gutachten vom Tierarzt)
3. Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat
Beizulegende Unterlagen:
Immer vorzulegen
· Positiv absolvierte Sachkunde-Ausbildung
· Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht (Mindestdeckungssumme von € 725.000 pro Hund)
· Bestätigung eines Tierarztes über Größe und Gewicht des Hundes
(nicht vor dem 12. Lebensmonat, spätestes 2 Monate nach dem 12. Lebensmonat vorzulegen, wenn dies nicht bereits vorher zweifelsfrei bestätigt werden kann)
· Hundepass
· Nachweis über den Eintrag in die Heimtierdatenbank
Zusatz bei großen Hunden und speziellen Rassen
Was ist ein großer Hund?
Ein Hund mit mind. 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht
Was ist eine spezielle Rasse?
Bullterrier | American Pit Bull Terrier |
Staffordshire Bullterrier | Dogo Argentino |
American Staffordshire Terrier | Tosa Inu |
* und deren Kreuzungen untereinander
Erforderliche Nachweis bei großen Hunden oder speziellen Rassen
· Bestätigung über die positiv absolvierte Alltagstauglichkeitsprüfung
(bis spätestens zum 18. Lebensmonat. Bei älteren Hunden (über 12 Lebensmonate) innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung – nicht erforderlich für Hunde über 8 Jahre)
Hinweis: Wird die Bestätigung nicht fristgerecht vorgelegt, muss der Hund an öffentlichen Orten mit Leine und Maulkorb geführt werden. Bei nicht fristgerecht bestandener Alltagstauglichkeitsprüfung gilt der Hund als auffällig, mit den verbunden Folgewirkung.
Werden diese Unterlagen bei der Hundeanmeldung nicht vorgelegt, wird nach einer Nachfrist im schlimmsten Fall die Berechtigung zur Hundehaltung entzogen.
2. Ausgabe der amtlichen Hundemarke bei der Hauptwohnsitzgemeinde
Im Zuge der Anmeldung im oberösterreichischen Hunderegister wird auch die amtliche Hundemarke ausgegeben. Diese kostet € 4,00.
Der Halter hat dafür zu sorgen, dass diese an öffentlichen Orten am Halsband oder am Brustgurt des Hundes sichtbar getragen wird.
3. Entrichtung der Hundeabgabe bei der Hauptwohnsitzgemeinde
Nach der Meldung ist der Gemeinde die jährlich anfallende Hundeabgabe von € 50,00 zu entrichten.
Auffällige Hunde
Wann gilt ein Hund als auffällig?
Wenn von erhöhtem Gefährdungspotenzial ausgegangen werden muss
Wenn der Hund die Alltagstauglichkeitsprüfung nicht bestanden hat
Wenn der Hund aggressives Verhalten zeigt, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein
Wenn der Hund einen Menschen verletzt oder ein Tier bereits mehrfach oder schwer verletzt hat, ohne davor angegriffen worden zu sein
Konsequenzen -> siehe Beilagen Blatt
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an Frau Judith Hackl
(+43 7281/6255-22; judith.hackl@aigen-schlaegl.at) wenden.
Wichtige Formulare und Beilagen:
Hundeanmeldung Formular
Infoblatt Auffällige Hunde
Infoblatt Große Hunde
Infoblatt Hunde spezieller Rassen