Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Einkommens abhängig.
Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 nachfolgende Werte nicht überschreitet:
- Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 27.000,00 Euro
- Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 65.000,00 Euro
Hauptwohnsitz in Oberösterreich (Stichtag 1. September 2023)
Die Antragsfrist läuft von 2. Oktober bis 30. November 2023.
Der Antrag kann ab 2. Oktober ausschließlich online über die Website des Landes Oberösterreich gestellt werden.
Für jene Haushalte, die den Wohn- und Energiekostenbonus zwischen April und Juli 2023 erhalten haben bzw. jene Haushalte, in denen eine Wohnbeihilfe im Zeitraum vom 1. April bis 30. August 2023 bezogen wurde, erfolgt die Auszahlung automatisch.
Die Auszahlung beginnt mit Anfang November.
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/energiekostenzuschuss.htm